König Heinrich II. bekundet wie die Äbtissin Frederuna und deren Schwester Imma mit Beihilfe des Grafen ein Kloster (Kemnade) gegründet und diesem alle ihre in der Grafschaft des Herzogs Bernhard gelegenen Erbgüter, worunter Keminetan zuerst genannt wird, geschenkt habe. Dies Kloster nimmt der König dann auf Bitten des Diözesanbischofs Theoderich von Minden in seinen Schutz, verleiht ihm die Vorrechte von Gandesheim, Quitilinburg und Herivurti, insbesondere die Exemtion des Gerichts und die freie Wahl des Äbtissin, doch setzt er dabei zugleich fest, dass das Kloster und die Äbtissinenwürde (abbacia), so lange Frederuna und Imma leben, diesen gehören, nach deren Tod aber seiner Jurisdiktion unterworfen sein solle
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