Frantz Georg Freiherr von Kerpen, kurfürstlich trierischer Hofrat und Kämmerer, in Vollmacht für Frantz Carl Freiherrn von Hacke, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Clemens Wenzeslaus zu Trier d. d. Ehrenbreitstein 4. Oct. 1768 über seine Belehnung mit 7 Robertsgulden auf das erzbischöfliche Siegelamt zu Trier [wie in Urkunde 1532 September 13 von Koppenstein] (es fehlten also die Einkünfte zu Cochem). Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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