Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft dem Ritter Ludwig von Hutten und dessen Erben Burg bzw. Schloss Lauda (Lauden), die Stadt Lauda an der Tauber mit nachgenannten Dörfern und Nutzungen für 25.000 Gulden fränkischer Währung und quittiert deren Zahlung in bar. Als Kaufstücke werden genannt: Oberlauda, Heckfeld, Distelhausen (Destelhausen) mit dem dortigen Zoll, ein Teil zu Großrinderfeld (grossen Rinderfelt) mit dem Fronhof, Vogtei, Nutzen und Gerechtigkeit zu Marbach (Morpach), ein Teil zu Königheim (Kenicken) und zu Hardheim (Harten), Rechte und Gerechtigkeiten am Kloster und Dorf Gerlachsheim (Geroltzheim/Gerlesheym) mit Zu- und Eingehörungen, der Stetenberger Hof in der Stadt Lauda mit Äckern, Wiesen, Zinsen, Gülten und Nutzungen. Hinzu kommen mehrere Groß- und Kleinzehnten und Zehntanteile zu Lauda, Oberlauda, Mutzenbrunn (Mutzenprun) bei Ballenberg, Unter- und Oberwittstadt, Hardheim (Harten), Bretzingen (Pretzickenn), Höpfingen (Hopfcken), Waldstetten, Schweinberg (Sweinberg), Erfeld (Erffelt), Steinfurt, Dornberg (Tornberg), Vollmersdorf und Rütschdorf (Rutzdorff). Außerdem kommen hinzu drei Ritterlehen, die jetzt Moritz Zobel, die von Rosenberg und Bastian von Adelsheim tragen, sowie die Straßenfreiheit und Geleitsrechte in- und um Lauda herum. Die genannten Kaufstücke werden mit summarisch aufgelisteten Zugehörungen übergebn, insbesondere Ausleuten und deren Erben, die durch Leibeigenschaft an das Haus Lauda und in die Bede Lauda, Distelhausen, [Groß-]Rinderfeld und Königshofen (Kinishofen) gehören. Es folgen weitere Bestimmungen zur Aus- und Einsetzung sowie Passagen zur Werschaft. Kurfürst Philipp gebietet seinen Bürgern, Amtleuten, Kellern, Schultheißen, Pförtnern und armen Leuten in Lauda und den Dörfern sowie dazugehörigen Ausleuten, dass sie Ludwig von Hutten als ihren Erbherrn anerkennen sollen, und sagt sie von ihren bisherigen Eiden und Pflichten los. Der Verkauf geschah im Beisein und mit Rat des ältesten Sohns des Kurfürsten, Ludwig V., der mitbesiegelt.