Klage der Eheleute Pelzer Andreas Dorsten und Ida zur Mollen ./. die Gildemeister des Pelzeramts. Die Beklagten wollen die Kläger nicht in die Gilde aufnehmen, da die klagende Ehefrau nicht ehelich geboren sei. Ihr Vater war der Altermann Godfrid zur Mühlen in Telgte; er war früher Kanonikus in Freckenhorst, hat aber nach Angabe der Kläger die ordines majores nicht gehabt oder hat zur Heirat Dispens erhalten.