Dekan und Kapitel der Kirche zu Xanten bekunden: Markgraf Georg Wilhelm von Brandenburg, Herzog in Preußen, von Kleve, Jülich und Berg, hat ihnen, als ob sie zu den 1610 von klevischer Ritterschaft und Städten bewilligten Defensionssteuern beitragen müssten, außer einer zuvor erlegten großen Beisteuer noch 1200 Taler klevischer Währung und weitere 100 Taler wegen angeblicher Exekutionskosten anlässlich der vorigen Schatzung zu Moers abgefordert und sie ungeachtet ihrer Proteste an Lambert Charles Ritter, Gubernator zu Nimwegen und Kleve, durch Androhung abermaliger militärischer Exekution zu zahlen genötigt. Um dieses Geld aufzubringen, mussten sie etliche Güter und Einkünfte auf Wiederlöse versetzen. Daher haben sie in einer Kapitelsversammlung ihrem Mitkanoniker Johann Kerßwich, Provisor der Almosenkiste bei ihrer Kirche, für 200 Taler zu je 30 Stüber eine Rente von 12 Talern aus ihrem Kellnereigut gen. Moeren hoff im Amt Xanten verkauft, die dem Provisor jährlich am Nikolaustag [6. Dezember] oder binnen 14 Tagen danach von 1620 an durch den Kellner zugunsten der Armen zu bezahlen ist, wie bei ihrer Kirche und in der Stadt Xanten Jahrrenten gewöhnlich bezahlt werden. Sie verzichten auf alle Freiheiten und Einreden, die ihnen dagegen zustatten kommen könnten. Sie haben auf die Rente zugunsten des jeweiligen Provisors erblich verzichtet, der darüber frei verfügen kann, und sie haben rechte Währschaft zu leisten gelobt. Sie können die Jahrrente jeweils am Nikolaustag mit den 200 Talern und den dann vielleicht rückständigen Pensionen nach vierteljähriger Kündigungsfrist einlösen. - Sie kündigen die Unterschrift ihres Sekretärs und das große Kapitelssiegel an. Gegeven 1619 den irsten der manit Decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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