Henning Prior u. das Kapitel des Karthäuserklosters zu Schivelbein an Hochmeister: bitten, daß ihre Verschreibung in Kraft bleiben möge, wenn auch Schivelbein unter den Markgrafen kommen sollte; Treuerbietung und Hilfezusage trotz Verwüstung der in Preußen gelegenen Klostergüter. Zettel: Bitte um ein Dorf oder sonstigen Besitz in der Neumark noch vor Auflassung derselben an den Markgrafen, vorbehaltlich späterer Rückforderung. --- Berlin ohne Jahr Gregorii. Anlage: 1454 Aug. 24. Eberhart v. Kyntsperg Treßler u. Hans Tobeneker Vogt zu Schivelbein überweisen den Karthäusern zu Schivelbein 252 M. Rente zu Guntow, Ruczow u. Pribslaf, weil sich das Kloster dem Bürgermeister Hans Slef zu Kolberg für 900 rh. fl. verschrieben hat, die dieser dem Orden geliehen, als der Hochmeister in Marienburg u. der Herr v. Plauen zu Konitz belagert waren. Abschrift.

Vollständigen Titel anzeigen
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Objekt beim Datenpartner
Loading...