Eingabe der Schneiderzunft an den Rat
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3133
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
1578 Juni 21, Samstag
Regest: Es ist hier und in ausländischen Orten Ordnung und Herkommen des Schneiderhandwerks, dass jeder Meister seine Werkstatt nicht mit mehr als 3 Stöcken +), nämlich 2 Knechten und 1 Lehrknaben (ausgenommen in etlichen zutragenden Fällen), zu besetzen befugt ist. Jeder, der in die gemeine Zunft als Meister aufgenommen ist, hat dieser Herkommenheit bei darauf geleistetem Eid zu gehorsamen gemäss dem Artikel-Büchlin. Aus welchen besonderen bedenklichen Ursachen aber in jüngst gehaltener Ratsversammlung durch den Rat ihrem Mitmeister und Zunftgenossen Christian Maurer seine Werkstatt den Zunftartikeln zuwider mit vier, nämlich 3 Knechten und 1 Lehrknaben, zu besetzen gestattet worden ist, obwohl es den mehrteils armen und unvermöglichen Meistern und den Ihrigen künftig zu besonderem Abbruch ihrer Leibsnahrung gereichen mag, tragen die Unterzeichner einiges (= kein) Wissen.
Da die dem Christian verwilligten 4 Stöcke dem Handwerk und seinen Artikeln verderblichen Ingang gebären (= einen verderblichen Vorgang = Präzedenzfall bilden) möchten, so setzen sie in einigen (= keinen) Zweifel, der Rat werde, unangesehen (= ungeachtet, trotz) der jüngst geschehenen Bewilligung, die gemeine Zunft bei den bestätigten und nunmehr lange Zeit her einhellig gehaltenen Artikeln verbleiben zu lassen günstig geneigt sein. Sie bitten hierüber um günstige Resolution.
Meister gemeiner Schneiderzunft zu Rewttlingen.
Da die dem Christian verwilligten 4 Stöcke dem Handwerk und seinen Artikeln verderblichen Ingang gebären (= einen verderblichen Vorgang = Präzedenzfall bilden) möchten, so setzen sie in einigen (= keinen) Zweifel, der Rat werde, unangesehen (= ungeachtet, trotz) der jüngst geschehenen Bewilligung, die gemeine Zunft bei den bestätigten und nunmehr lange Zeit her einhellig gehaltenen Artikeln verbleiben zu lassen günstig geneigt sein. Sie bitten hierüber um günstige Resolution.
Meister gemeiner Schneiderzunft zu Rewttlingen.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: vgl. dazu Ratsprotokoll vom 7. Juni 1578 (S. 156 a), 21. Juni 1578. (S. 159 b)
+) Stock bezeichnet offenbar den Arbeitsplatz.
Genetisches Stadium: Or.
+) Stock bezeichnet offenbar den Arbeitsplatz.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ