Froben Truchsess von Waldburg, Herr zu Zeil, Marstetten, Wolfegg etc., herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, auch Pfleger zu Kling, beurkundet, dass er Barbara Kurtz zu Harma (Harmmen), eheliche Tochter des Hans Kurtz und der Walburga Halder, die bisher der Herrschaft Wurzach "zugehörig vnd verwandt gewesen" ist, gegen Zahlung einer Gebühr in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit bestätigt, aus seiner Leibherrschaft entlassen hat. Auch namens seiner Nachkommen und Erben spricht der Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie "bey irem leben oder nach irem todt" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Barbara über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vergleichen.
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Froben Truchsess von Waldburg, Herr zu Zeil, Marstetten, Wolfegg etc., herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, auch Pfleger zu Kling, beurkundet, dass er Barbara Kurtz zu Harma (Harmmen), eheliche Tochter des Hans Kurtz und der Walburga Halder, die bisher der Herrschaft Wurzach "zugehörig vnd verwandt gewesen" ist, gegen Zahlung einer Gebühr in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit bestätigt, aus seiner Leibherrschaft entlassen hat. Auch namens seiner Nachkommen und Erben spricht der Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie "bey irem leben oder nach irem todt" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Barbara über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vergleichen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3266
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1601 Juni 16
19,6 x 26,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Froben Truchsess von Waldburg
Empfänger: Barbara Kurtz
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Barbara Kurtz
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Harma : Hauerz, Bad Wurzach RV
Kling, Babensham, RO
Marstetten : Aitrach RV
Schloss Zeil : Reichenhofen, Leutkirch im Allgäu RV
Wolfegg RV
Wurzach, Herrschaft
Zeil
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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