Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er den Juden Salman, Arzt zu Münster (Monster), mitsamt Ehefrau, Kindern und Gesinde auf sein Ersuchen und zur Ausübung seiner Kunst für 10 Jahre in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf will sie so schirmen, wie es zu Zeiten seines "vettern und vatter" Pfalzgraf Friedrich I. (+) gehandhabt worden war, wobei Salman gegenüber den pfalzgräflichen Untertanen (angehorigen luten) keinen Wucher betreiben soll. Kurfürst Philipp befiehlt seinen Amtleuten und Untertanen, den Salman und die Seinen ungehindert wandeln zu lassen und vor Beschädigungen und Übergriffen zu schützen. Übertritt Salman die Bestimmungen, behält sich der Pfalzgraf die Abkündigung des Schirms vor.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...