Claus Schechterlin und Jakob Vinitum, beide sesshaft zu Grunbach, geloben an Eides Statt, mit den 100 fl, mit denen sie sich für Michel Schechterlin, Balthas Korber und Jörg Korber, Sohn bzw. Tochtermänner, bei deren Entlassung aus dem Gefängnis verschrieben hatten, ein Jahr lang zu haften und diese Summe zu bezahlen, sobald sie darum von dem bei nachgenannten Schlaghandel Verletzten, dessen Erben oder Freunden oder der Herrschaft angegangen würden. Sie setzen als Unterpfand für die Bürgschaftssumme ihre näher genannten Höfe, Häuser und liegenden Güter im Dorf und auf der Gemarkung Grunbach. Zugleich setzt auch Michel Schechterlin, als Mittäter sein halbes Haus zu Grunbach zum Unterpfand, Schultheiß und Gericht zu Grunbach beglaubigen, dass mit den genannten Unterpfändern für die Bürgschaft genügend Sicherheit geleistet sei. Die beiden A. hatten für Michel Schechterlin, Balthus Korber und Jörg Korber, die wegen eines zu Sindelfingen (Sondelfingen ?) begangenen Schlaghandels, bei dem sie Jörg Johay aus Mittelstadt im Amt Urach [Kr. Reutlingen] verletzt hatten, gef. gesetzt worden waren, Fürsprache auf Freilassung eingelegt und dafür gebürgt, sich innerhalb eines Jahres einem jeden rechtlich zu stellen, der sie wegen des Schlaghandels anspräche oder aber 100 fl zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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