Bischof Wilhelm von Straßburg bekundet, daß Abt Lorenz und der Konvent des Klosters Ettenheimmünster mit Gangolf d. Ä. von Geroldseck und seinen Söhnen Gangolf und Walter einen Vergleich geschlossen haben. Das Kloster erkennt die Herren von Geroldseck als Kastenvögte des Klosters an. Hinsichtlich der Vogteirechte gilt der unter Bischof Ruprecht erneuerte Vergleich von 1438 Nov. 29 (siehe GLA 27 a/62). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren