Marienschloß, Kloster: Ritter Johannes v. Rockenberg (Rockin-) und seine Frau Gisela (Gezela) bekunden, daß sie einmütig und vorheriger reiflicher Überlegung zu Ehren Gottes und seiner Mutter Maria beim Dorf Rockenberg ein neues Kloster errichtet haben, das gewöhnlich Marienschloß (-sloz) genannt wird, zur Einsetzung einer Gemeinschaft von Nonnen des Zisterzienserordens. Zur angemessenen Unterstützung derselben haben sie ihnen verschrieben: [Folgt: Angabe u. Lagebeschr. der einzelnen, dem Kloster übereigneten Äckern, Wiesen, Geldrenten u. sonstigen Gülten, Weinbergen, einer Mühle, einer Saline in Rockenberg, Oppershofen (Hoppirshaben), 'Wizele', Nauheim (Nu-), Gambach, 'Gridele', 'Melpach', 'Sodele']. Bei Gottfried Herrn v. Eppstein, dem Patron der Pfarrkirche in Rockenheim, haben sie erreicht, daß diese dem Kloster inkorporiert wird. Sein So., Ritter Werner v. Rockenberg, und seine Frau Elisabeth haben dem Kloster zur Abhaltung einer ewigen Messe einen Mansus geschenkt, der dem Ritter Werner v. Muschenheim (Musschinheym) gehörte. Sie verfügen mit Willen und Zustimmung ihres Sohnes Werner, daß das Kloster von allen Fronden u. a. Diensten befreit sein soll. Der älteste ihrer Erben, der dazu geeignet ist, soll das Kloster vor allem Unrecht, Belästigungen und Schäden schützen. Wenn dieser seinen Schutz übertritt, wodurch das Kloster Schaden nimmt, dann dürfen Äbtissin und Konvent den Schutzherrn ermahnen, von seinem Vorhaben abzulassen oder sich einen anderen Beschützer aus dem Kreis seiner Miterben auswählen.