Verschreibung der Brüder Ritter Hans von Seckendorff, zu Jochsberg gesessen, und Ritter Walther von Seckendorff, zu Stopfenheim gesessen, für ihren Bruder Arnold von Möhren ("Meren"), dass sie beide und ihr Bruder ohne Widerrede dasjenige vollführen und vollenden wollen, was die in der Urkunde genannten sechs Obmänner in der Sache des verstorbenen Gerung Berling, Chorherr zu Feuchtwangen, der zu Möhren im Turm Schaden genommen, aussprechen werden. - Siegler: die beiden Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg