Amt Fallersleben (Bestand)
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NLA HA, Hann. 74 Fallersleben
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover >> 1.11.6 Allgemeine Verwaltung >> 1.11.6.2 Untere Landesbehörden >> 1.11.6.2.3 Ämter im Landdrosteibezirk Lüneburg
1500-1897
Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Die Herzöge Otto und Wilhelm von Lüneburg kauften 1337 von den Grafen von Woldenberg die Gografschaft Grevenlah, die sie mit der in ihrem Besitz befindlichen Gografschaft Hasewinkel zum Amt Fallersleben zusammenlegten. Bis 1428 blieb das Amt mit Gifhorn bei der braunschweigischen Linie und kam dann zur lüneburgischen. Von 1467-1477 ist das Amt Fallersleben an die Familien von Bülow und von Alvensleben verpfändet. Nach 1539 erhielt es Herzog Franz, der es seiner Frau Clara aus dem Haus Sachsen-Lauenburg als Witwensitz überließ. Noch einmal ist das Amt von (ungefähr) 1636-1641 an Georg von der Wense verpfändet gewesen, ehe es wieder in braunschweigischen Besitz kam.
Bis ins 19. Jahrhundert hinein hat das Amt keine gebietsmäßigen Veränderungen erfahren. Die Verwaltung lag bei zwei Kammerbeamten, die im Magistrat von Fallersleben und in zwei Gografen Unterstützung zur Durchsetzung des herrschaftlichen Willens fanden. (vgl. Scharf, Der politische Staat, Lauenburg 1777, S. 8)
1852 erfuhr das Amt Fallersleben eine Vergrößerung um das Boldecker Land (Ortschaften: Barwedel, Bockensdorf, Grußendorf, Jembke, Osloß, Tappenbeck und Weyhausen), das vom Amt Lüne abgetrennt wurde. Diese Vergrößerung bewahrte es bei der Verwaltungsreform von 1859, als man möglichst große Ämter bildete - durchschnittliche Einwohnerzahl eines Amts im Landdrosteibezirk Lüneburg: 14.225 (vgl. Ringklib, Statistische Übersichten, Hannover 1859, S. X) - möglicherweise vor dem Schicksal der anderen kleinen Ämter, die alle aufgelöst worden sind. Das Amt Fallersleben war 1859 mit 8.373 Einwohnern das zweitkleinste der 22 Ämter des Landdrosteibezirks Lüneburg.
Seit 1885 bildet es mit den einstigen Ämtern Gifhorn und Meinersen den Kreis Gifhorn.
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Im Zweiten Weltkrieg gingen durch Brand sämtliche Findbücher des
Bestandsgeschichte: Staatsarchivs verloren. Nach 1945 fertigte Herr Prof. Ohnsorge eine vorläufige Übersicht zum Amtsbestand. 1965/1966 schrieb der Unterzeichnete das vorliegende Findbuch nach den Aufschriften der Akten, 1969 erstellte er den Orts-, Personen- und Sachindex und gliederte wieder aufgefundene Akten in den Bestand ein. Diese Akten sind, soweit sie nicht das Gliederungsschema des Gesamtbestandes hatten, durch Klammern um die Aktennummer gekennzeichnet.
Hannover, im Januar 1970
gez. Peter Bardehle
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im April
Bestandsgeschichte: 2013
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Herzöge Otto und Wilhelm von Lüneburg kauften 1337 von den Grafen von Woldenberg die Gografschaft Grevenlah, die sie mit der in ihrem Besitz befindlichen Gografschaft Hasewinkel zum Amt Fallersleben zusammenlegten. Bis 1428 blieb das Amt mit Gifhorn bei der braunschweigischen Linie und kam dann zur lüneburgischen. Von 1467-1477 ist das Amt Fallersleben an die Familien von Bülow und von Alvensleben verpfändet. Nach 1539 erhielt es Herzog Franz, der es seiner Frau Clara aus dem Haus Sachsen-Lauenburg als Witwensitz überließ. Noch einmal ist das Amt von (ungefähr) 1636-1641 an Georg von der Wense verpfändet gewesen, ehe es wieder in braunschweigischen Besitz kam.
Bis ins 19. Jahrhundert hinein hat das Amt keine gebietsmäßigen Veränderungen erfahren. Die Verwaltung lag bei zwei Kammerbeamten, die im Magistrat von Fallersleben und in zwei Gografen Unterstützung zur Durchsetzung des herrschaftlichen Willens fanden. (vgl. Scharf, Der politische Staat, Lauenburg 1777, S. 8)
1852 erfuhr das Amt Fallersleben eine Vergrößerung um das Boldecker Land (Ortschaften: Barwedel, Bockensdorf, Grußendorf, Jembke, Osloß, Tappenbeck und Weyhausen), das vom Amt Lüne abgetrennt wurde. Diese Vergrößerung bewahrte es bei der Verwaltungsreform von 1859, als man möglichst große Ämter bildete - durchschnittliche Einwohnerzahl eines Amts im Landdrosteibezirk Lüneburg: 14.225 (vgl. Ringklib, Statistische Übersichten, Hannover 1859, S. X) - möglicherweise vor dem Schicksal der anderen kleinen Ämter, die alle aufgelöst worden sind. Das Amt Fallersleben war 1859 mit 8.373 Einwohnern das zweitkleinste der 22 Ämter des Landdrosteibezirks Lüneburg.
Seit 1885 bildet es mit den einstigen Ämtern Gifhorn und Meinersen den Kreis Gifhorn.
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Im Zweiten Weltkrieg gingen durch Brand sämtliche Findbücher des
Bestandsgeschichte: Staatsarchivs verloren. Nach 1945 fertigte Herr Prof. Ohnsorge eine vorläufige Übersicht zum Amtsbestand. 1965/1966 schrieb der Unterzeichnete das vorliegende Findbuch nach den Aufschriften der Akten, 1969 erstellte er den Orts-, Personen- und Sachindex und gliederte wieder aufgefundene Akten in den Bestand ein. Diese Akten sind, soweit sie nicht das Gliederungsschema des Gesamtbestandes hatten, durch Klammern um die Aktennummer gekennzeichnet.
Hannover, im Januar 1970
gez. Peter Bardehle
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im April
Bestandsgeschichte: 2013
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ