Revers Konrads von Pfahlheim (Conrats von Pfahlheim (Pfalhein)) gegen den alten Propst Johann von Hürnheim (Hirnheim), dass er diesem, welcher sich gegen Hans von Alfingen (Ahelfingen), Vogt zu Ellwangen, für ihn um 37 Gulden verschreibe, hierfür schadlos halten wolle.