Albrecht Bischof zu Bamberg, Eberhart Graf zu Wertheim, Domherr daselbst, Johann Graf zu Wertheim, Vormünder der Kinder Grafen Johans des Älteren, des Grafen Michel und seiner Geschwister verschreiben Ute, Herzogin von Teck, Gräfin von Wertheim, für die 100 fl. jährliche Gült ablösbar mit 100 fl., die ihr ihr Herr Graf Johann der Ältere auf den großen Zoll zu Wertheim geschlagen hat und auf die sie für Graf Michel und seine Geschwister verzichtet hat, die dem Grafen Johann (dem Jungen) 1000 fl. Zusteuer geben sollen zur Lösung des Schlosses Bickenbach, 100 fl. jährlicher Gült, ablösbar mit 1000 fl. auf Burg, Stadt und Amt Külsheim. Sollte sie der 100 fl. neben den dritthalbtausend fl. die ihr ihr Herr bereits auf Külsheim verschrieben, nicht sicher genug sein, so sollen die Vormünder oder Graf Michel und seine Geschwister ihr die 100 fl. auf andere ihrer Güter verschreiben. Sollte Graf Michel und seine Geschwister aber eher sterben, so sollen deren Erben Gräfin Ute die 100 fl. sichern und die Treuhänder sollen die Erben nicht zum Schloß Külsheim kommen lassen, sie hätten denn Ute die 100 fl. gesichert. Löst der Herr von Mainz oder das Stift Külsheim, so sollen vierthalbtausend fl. zuerst an Ute bezahlt werden, und diese soll sie von Hardheim anlegen, Graf Michel und seine Geschwister sollen sie nach Utens Tod erben.