Veit Burckhart, Schneider und B. zu Kirchheim u.T., etlicher Verfehlungen wegen zu Kirchheim gef., auf Befehl Hz. Ulrichs peinlich beklagt, nach ordentlichem Gerichtsverfahren dazu verurteilt, künftig - sofern es für die Ausübung seines Berufes nicht nachteilig ist - kein Wirtshaus zu betreten und keine Waffen mehr zu tragen, bis es ihm vom Herzog wieder erlaubt wird, nimmt dieses Urteil dankbar an, verpflichtet sich, es in allen Punkten auszuführen und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...