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Otto Raugraf zu Altenbaumburg und Neu-Bamberg (zu der Nuwen und zu der Altten Beymburg) erlaubt Jakob von Udenheim (-hem) sein Teil des Zehnten zu Wörratadt (Werstad), den seine Brüder und er von ihm zu Lehen haben, an Philipps von Udenheim erblich für 255 Gulden zu verkaufen , unter der Bedingung, dass von dem Zehnten die Lehnsdienste, laut der Urkunde des Ausstellers geleistet werden. Der Aussteller will Philipps von Udenheim bei Kauf und Zehnten schützen. Jakob bleibt der Wiederkauf jeweils vor dem 23.4. vorbehalten . S.: Ausst .

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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