Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf beurkundet auf Ersuchen der Waldburga Haim zu Waldhausen, dass dieselbe "vor vil verschinen Jaren" als Leibeigene seines seligen Vaters im Tausch gegen die inzwischen ebenfalls verstorbene Ursula Wicker an das Gotteshaus Weingarten gekommen ist, wobei aber damals, nach Aussage der ältesten Amtleute des Ausstellers, aus Nachlässigkeit keine Tausch- oder Wechselbriefe ausgestellt worden seien, was zur Folge hat, dass die genannte Waldburga ihre Manumission durch von Königsegg nicht nachweisen kann. Deshalb bestätigt der Aussteller der Gesuchstellerin wunschgemäß die zu Lebzeiten seines Vaters und auf dessen Anordnung erfolgte Freilassung, spricht sie nachträglich von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und allem, was sie diesem deswegen schuldig und pflichtig gewesen ist, los, erlaubt ihr freien Zug und die Annahme von neuer Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht "wie vnd wo sie will", ohne von seiner Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen, und verzichtet nochmals in aller Form auf das vormalige väterliche Eigentum an ihr.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner