Symon Edelherr zur Lippe gibt dem Bischof Heinrich von Paderborn das Recht, von Heinrich von Westfal, von den Juden oder den sonstigen Besitzern den Zoll und das Geleit zu Paderborn, Delbrück und Beken einzulösen und solange zu besitzen, bis er oder seine Nachkommen dieselben mit 200 Mark eingelöst haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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