Otto, Kardinal und Bisch, von Augsburg, Propst und Herr zu Ellwangen, Gf. Friedrich zu Oettingen und Gf. Joachim zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg leihen als Vormünder der Söhne ihres verst. Bruders, Vetters und Schwagers, des Reichserbtruchsessen Wilhelm [voller Titel], dem Georg Miller, B. zu Scheer, für die Dauer von sechs Jahren die an der Donau gelegene Ziegelhütte zu Scheer mit dem dazugehörigen Baumgarten, in dem jedoch den Erbtruchsessen 2 Walbäume Vorbehalten sind, dem dabeiliegenden Berg, soweit er zur truchsessischen Herrschaft gehört, [einzeln aufgeführten und lokalisierten] Ackern und Wiesen sowie allem Zubehör. Benötigen die Erbtruchsessen oder Scheerer B. Material aus der Ziegelhütte, sind sie Fremden vorzuziehen und sind die Kaufpreise wie folgt festgelegt: 1 Scheffel Kalk aus der Grube 3 Kr.; 1 Scheffel Kalk aus dem Ofen 15 Pf.; 100 Ziegelsteine 8 ß. h.; 100 Unterziegel 8 Kr.; 100 Oberziegel 4 ß. h.; 100 Deckplatten 24 Kr.; 1 Rinneziegel 3 Kr. Bei anderen Kunden besteht keine Preisbindung. Miller muß die Ziegelhütte in baulichen Ehren halten und jährlich zu Invocavit 16 fl., ferner zu den gewöhnlichen Gültzeiten gen. Naturalabgaben und die 4. Landgarbe in die truchsessische Scheuer entrichten; auch zu den herkömmlichen Diensten ist er verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall ein. Der Empfänger stellt als Bürgen zu gen. Bedingungen Bastean Guettknecht und Bartholome Miller, beide B. zu Scheer. Gen. Personen: Bartholome Schreiber; Marthin Kapffer; Balthas Ammann; Caspar Kifferlin; Stoppel Bader; Hans Schneider; Barthlin Muler; Sebastian Bopp; Hans Guettknecht; Hans Keller.