Übergabe der Wehre (bäuerliches Anwesen) des Christian Evert in Altefähr an den Schwiegersohn Johann Woytken sowie die vorherige Verschuldung des Christian Evert
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Rep. 24, Nr. 4601
01.03.18. Rep. 24 Grundbesitz und Bauwesen der Sta Grundbesitz und Bauwesen der Stadt Stralsund
Grundbesitz und Bauwesen der Stadt Stralsund >> 05. 01.03.18.05. Nichtstädtischer Besitz >> 05.02. 01.03.18.05.02. Privatbesitz
1750 - 1774
Inventarübersicht zum Anwesen des Christian Evert.- Schuldscheine des Christian Evert beim Sekretär Johann Lucas Kühl über jeweils 25 Reichstaler für den Bau eines neuen Bootes.- Klage der Ehefrau des Branntweinbrenners Juni gegen Christian Evert auf Rückzahlung von 200 Reichstalern.- Gesuch des Fährmanns Johann Woytken an die Kammer der Stadt wegen Erlassung der Zinsen eines von ihm zu entrichtenden Kapitals und Stundung der Rückzahlung.-
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:30 MEZ