Johann von Seelbach, Schultheiß zu Haiger, Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde daselbst an Johann von Breidenstein genannt Breidenbach auf dessen Schreiben ihn aufgrund eines Urteils der freien Stühle gegen die Rheingauer (Rynckgauwer) in deren Güter und Schuldforderungen einzusetzen, daß diese Verschreibungen unter Junker Hermans des Amtmanns und des Gerichts Siegel erfolgt und sie ohne Wissen und Willen ihres Landesherren dessen arme Leute durch die begehrte Einweisung nicht verderben dürfen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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