Zwischen dem Freiherrn Franz Joseph Reichlin von Meldegg und seinem Beistand Freiherr von Freyberg zu Hürbel und Öpfingen einerseits und dem Dekan und Stadtpfarrer zu Biberach Franz Anton Holl und Oberamtmann Lang von Thannhausen, namens Marx Anton Franz Ruosch andererseits ist über den Kauf der Ruoschschen Güter zu Ellmannsweiler eine vorläufige Vereinbarung getroffen worden. Franz Joseph Reichlin v. Meldegg verpflichtet sich binnen Jahresfrist dem Verkäufer 4750 fl. zu bezahlen und anerkennt, daß die Güter bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben, der sich seinerseits verpflichtet nach erfolgter Zahlung sämtliche einschlägigen Dokumente auszuhändigen. S. und Unterschr.: Franz Joseph Freiherr Reichlin v. Meldegg, Johann Christoph Freiherr v. Freyberg; Adam Joseph Christoph Freiherr v. Freisberg; Franz Anton Holl, Ruöschscher Vormund, Dekan; Lang, Rat und Oberamtmann als Kommissar Or., Pap., 5 Lacks. aufgedr.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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