Gorius Mayer aus Ruit, wegen einiger strafbarer Handlungen im Gefängnis zu Stuttgart, in das er sich freiwillig gestellt hatte, festgehalten, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage begnadigt, fortan nicht mehr ohne obrigkeitliche Erlaubnis in die Stadt Esslingen oder deren Zwing und Bann zu gehen, an Werktag nicht mehr zu zechen und nicht mehr zu spielen und ohne Erlaubnis der Obrigkeit nichts zu versetzen oder zu verkaufen, verspricht, diese Artikel zu halten, und schwört U. G. Mayer hatte in einem Wirtshaus zu Esslingen gesagt, er möge nicht mit Verrätern zehren, womit er Rothansen und andere ehrbare Leute gemeint hatte. Er hatte ferner sein Eigentum versetzt und verkauft, sich fortwährend im Wirtshaus aufgehalten, gespielt und sein Gut vertan. Die Mahnung des Vogts zu Stuttgart wegen dieser Sache hatte er nicht beachtet und sich noch längere Zeit in Esslingen und sonstwo aufgehalten.