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Herzog Philipp Wilhelm verlängert den Pfand-Termin von 8 Jahre auf weitere 6 Jahre (bezieht sich auf Urk. 70). G. Düsseldorff, den 1. Junij 1657. Mit Unterschrift und Siegel.
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Herzog Philipp Wilhelm verlängert den Pfand-Termin von 8 Jahre auf weitere 6 Jahre (bezieht sich auf Urk. 70). G. Düsseldorff, den 1. Junij 1657. Mit Unterschrift und Siegel.