Anspruch des Klägers auf rückständige Zahlungen aus einer Rentverschreibung und in der Gegenklage Anspruch der Beklagten auf einen Anteil an Haus und Herrlichkeit Wildenburg bzw. auf die Güter, die der Kläger nach dem Tode seines Bruders Johann von Hatzfeldt in Besitz genommen hatte. Regina Quad, Witwe des Daem von Hatzfeldt, hatte Heinrich von Hatzfeldt 1565 eine jährliche Rente von 85 Rtlr. für 1700 Rtlr. verkauft. Die Beklagten als Schwiegersöhne und Erben der Regina zahlten nicht, weil Regina lediglich Leibzüchterin der Güter ihres verstorbenen Mannes gewesen und nicht berechtigt gewesen sei, die Verschreibung einzugehen. Hatzfeldt klagt am RKG, da Adolph von Binsfeld im Erzstift Köln, die beiden anderen Beklagten aber im Fürstentum Jülich ansässig sind.
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Anspruch des Klägers auf rückständige Zahlungen aus einer Rentverschreibung und in der Gegenklage Anspruch der Beklagten auf einen Anteil an Haus und Herrlichkeit Wildenburg bzw. auf die Güter, die der Kläger nach dem Tode seines Bruders Johann von Hatzfeldt in Besitz genommen hatte. Regina Quad, Witwe des Daem von Hatzfeldt, hatte Heinrich von Hatzfeldt 1565 eine jährliche Rente von 85 Rtlr. für 1700 Rtlr. verkauft. Die Beklagten als Schwiegersöhne und Erben der Regina zahlten nicht, weil Regina lediglich Leibzüchterin der Güter ihres verstorbenen Mannes gewesen und nicht berechtigt gewesen sei, die Verschreibung einzugehen. Hatzfeldt klagt am RKG, da Adolph von Binsfeld im Erzstift Köln, die beiden anderen Beklagten aber im Fürstentum Jülich ansässig sind.
AA 0627, 2381 - H 562/1964
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1588 - 1755 (1420 - 1722)
Enthaeltvermerke: Kläger: Heinrich von Hatzfeldt zu Wildenburg Beklagter: Adolph von Gymnich, Amtmann zu Brauweiler, und Konsorten: Arnold von Binsfeld zu Nideggen und Bernhard Quad von Landskron Prokuratoren (Kl.): Dr. Heinrich Stemler 1588 - Dr. Laurentius Vomelius Stapert 1599 - Lic. Antonius Streitt 1602 - Dr. Georg Amandus Wolff 1603 - Dr. Jakob Friedrich Kuehorn 1672 - Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen - Johann Konrad Albrecht [1674] 1680 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht - Lic. Johann Adam Roleman 1681 - Subst.: Lic. Johann Eichrodt Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Wildhelm 1588 - Dr. Laurentius Vomelius 1588 - Dr. Bernhard Kuehorn 1588 - Dr. Johann Vianden 1588 - Dr. Jakob Streit 1588 - Dr. Walter Aach 1601 - Dr. Christian Schroeter 1615 - Dr. Heinrich Eiling 1628 - Dr. Johann Vergenius [1630] 1631 - Lic. Johann Walraff 1644 - Lic. Johann Philipp Nidderer 1680 - Subst.: Dr. Philipp Franz Hoegele - Dr. Johann Goy 1721 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann Prozeßart: Simplicis querelae Instanzen: RKG 1588 - 1755 (1420 - 1722) Beweismittel: Rentbrief 1565 (Q 4). Lehensbrief für Gotthart von Hatzfeldt über das halbe Dorf, Kirchspiel und Gericht zu Wissen durch Dietrich, Erzbischofvon Köln, 1420 (Q 49). Auszug aus der Heiratsverschreibung des Johann von Hatzfeldt und der Catharina von Drachenfels 1441 (Q 50). Auszug aus der Heiratsverschreibung des Gotthart von Hatzfeldt und der Elisabeth von Nesselrode 1507 (Q 51). Attest der beim Landtag 1614 versammelten köln. Ritterschaft über die Verleihung christlicher oder Krummstabs-Lehen an „die nechste Spilmagen und blutsverwanten aus Weiblicher Linien“ mit 29 Namen (Q 52). Erbteilungsvertrag über den Nachlaß des kinderlos verstorbenen Johann von Hatzfeldt 11. Juni 1565 (Q 54). Vertrag zwischen Werner und Heinrich von Hatzfeldt 18. März 1576 (Q 55). Lehensbrief des Johann Grafvon Sayn für Gotthart von Hatzfeldt über Wildenburg 1526 (Q 56). Lehensbrief des Wilhelm Graf zu Sayn für Wilhelm von Hatzfeldt 1607 (Q 57). Vertragsänderung des Heinrich von Hatzfeldt und seiner Frau Anna von Hanxler über ihre Nachfolge in den Wildenburgischen Gütern 1585 (Q 60). Auszug aus der Eheberedung des Johann von Harff zu Geilenkirchen, Herrn zu Landskron, und der Catharina von Gymnich 1618 (Q 65). Stammtafeln (Q 91, 97) Beschreibung: 8 cm, 351 Bl., lose; Q 1 - 102, 20a und b, 45 und 45a, 79a und b, 4 Beilagen, Deckblatt und Q 43 fehlen. Lit.: J. Kloft, Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönstein/Sieg, Bd. 2, 1979, Nr. 825, 945; Bd. 3, 1980, Nr. 1459; Bd. 4, 1984, Nr. 1729, 2238.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:24 MESZ