Bernhard Kraut, B. zu Nürtingen, wegen seiner Teilnahme am Bauernaufstand wider seinen Untertanenpflicht aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten auf Wohlverhalten begnadigt, als Untertan wieder angenommen und zu Weib und Kind nach Hause gelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt unter Eid, fortan ein getreuer Untertan zu sein, nichts gegen die Herrschaft und das Land Württemberg zu unternehmen, sich an keiner Empörung mehr zu beteiligen, vielmehr Anschläge, Meuterei oder Praktik gegen den Statthalter und Regenten oder die Ehrbarkeit des Landes, die ihm bekannt würden, unverzüglich der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhangen, alle Zechen und heimlichen Gesellschaften zu meiden, und keine Waffen außer einem Brotmesser zu tragen. Bürgen (um 20 fl): Jörg Müller, Hans Bautz, beide aus Unterensingen, Laurentius Kraut, B. zu Nürtingen und Sebastian Kurtz aus Lindorf [Kirchheim/Teck].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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