Heinz Hepbich und Irmel, seine Frau, geben sich Graf Johann von Werthim zu eigen, wofür sie lebenslänglich frei sein sollen von Bede, Wachdienst, Steuer und Frondienst und jährlich 10 Pfd. Wertheimer Währung entrichten sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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