Die Regulierherren zu Uedem und die Kartäuser auf der Grave einigen sich über die Ansprüche des Regulierherrn Euerard Paep, Sohn des verstorbenen Euert Paep und Bruder des Kartäusers Henrick Paep, auf seinen Anteil an 2 Stücken Land "die Haeghe" und "die Keppelwech", einem "Koelhoff" mit Landstreifen und "dat Verrenlandt", auf den er vor der Profeß zugunsten seines Bruders, aber nicht vor Laten, verzichtet hatte und den die Regulierherren nach dem Erbfall nutzten, dahin, dass die Regulierherren auf das Land, die Kartäuser auf Entschädigung verzichten; die Regulierherren kaufen das Land gegen eine jährliche Rente von 5 Malter Roggen Uedemer Maß, auf s. Peters Abend ad cathedram (Februar 21) nach Xanten zu liefern, auf, mit Recht des Rückkaufs der Rente. Kartäuser sagen den Regulierherren, "die noch wat arme sijn" zu, ihre Hälfte des "Koelhoff", der noch Leibzucht der Witwe des Euert Paep ist, bei Heimfall billig zu überlassen und nach Abweisung etwaiger Ansprüche der Schwester des Euert Paep, Mechtelt van Rade, auf das "Verrenland", ihren Anteil den Regulierherren käuflich zu überlassen. Beglaubigungsankündigung: Chirograph. Geschiet...op den diensdach na sunte Laurentz daghe martiris. deutsch