Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er der Margarethe Kranich (Margreten Krenchin), Witwe des Erhard von Remchingen (+), und ihren beiden Kindern als Landesfürst, seine Getreuen Doktor Johann Eberhart von Hall (Johansen Eberhart von Halle) und Valentin (Veltin) Trumpler zu Rechtsvertretern (curatores ad lites) bestellt hatte, die insbesondere die Sache gegen Konrad Spieß (Spiessen) vertreten hatten. Nachdem sie die Sache nun "gut zitt" versehen haben, hat Valentin aus redlicher Ursache um die Niederlegung seiner Tätigkeit gebeten, um dafür Rechenschaft abzulegen und die Briefe und dergleichen an die Vormunde und Mombern zu überantworten. Zu einem dazu gesetzten Tag sind die beiden Kuratoren, weiter Johann Kranich, Domherr zu Speyer, und Friedrich Kranich von Kirchheim, als Brüder der genannten Margarethe und ihre "geborn fruende und mompar", sowie einige vom Pfalzgrafen verordnete Räte erschienen. Nachdem die Räte dem Fürsten berichtet haben, dass die Kuratoren redlich und wohl in der Rechtsvertretung gehandelt, eine ordentliche Rechnung vorgelegt haben und die Sache an die Vormunde gestellt haben, erlässt der Pfalzgraf dem Johann und Valentin die Kuratel und sagt sie aller Handlungen und Rechnungen quitt und ledig. Weil die Sache der Restitution noch vor Doktor Balthasar Marckart, Domherr zu Worms, als subdeligiertem Richter des Bischofs von Speyer anhängig ist (noch wartend ist ußzusprechen), soll der genannte Doktor Johann von Hall ein Kurator bis zum Empfang des Urteils bleiben, danach soll auch ihm die Sache erlassen und quittiert werden. Kurfürst Philipp kündigt sein Siegel an, Johann Kranich und Friedrich Kranich sagen als Vormunde der Kinder die Kuratoren gleichfalls ledig und kündigen ihre Siegel an. Unter der Abschrift Notiz, dass Dietrich Röder [von Rodeck?] dem Valentin Trumpler (Trompler) 9 Gulden 15 Albus wegen der Kinder von Remchingen schuldig bleibt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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