Magdalena, geb. Gräfin zu Nassau-Wiesbaden-Idstein, Gräfin zu Manderscheid, Blankenheim, Virneburg, Roussy, Frau zu Schleiden, Kerpen, Neuerburg, Saffenburg, Kasselburg, Kronenburg, Ottignies, Grandlez und Nil-St. Martin, Witwe, teilt allen ihren Lehensleuten jeglichen Standes in ihren Graf- und Herrschaften mit, daß sie als Vormünderin ihrer Kinder rechtmäßig die Erbschaft nach ihrem (å) Gemahl Joachim, Graf zu Manderscheid, und dessen Bruder Dietrich angetreten hat. Dessenungeachtet hat Philipp, Graf von der Marck, Freiherr zu Lummen und Seraing, die Lehenleute widerrechtlich und entgegen dem von ihm mitunterschriebenen und akzeptierten Kodizill des Grafen Dietrich aufgefordert, ihm den Lehenseid zu leisten. Die Ausstellerin warnt alle Lehensinhaber, Graf Philipp oder dessen Gemahlin den Lehenseid ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zu leisten, und erklärt alle Lehen wegen Felonie für verfallen, die dennoch von diesen empfangen würden. Das Patent soll in den Kirchen und wo sonst zweckmäßig publiziert werden. Sr.: Ausst. Ausf. Pap., eh. gez. - Sg. aufgedr., liegt lose bei - Rv. zugleich Insert in StAWt-F US 6 Nr. 672