Forstverwaltung bis 1945 (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Oe 123
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Öhringen >> Zentrale Verwaltungen nach der Mediatisierung
1806-1945
Inhalt und Bewertung
Die Forstverwaltung der Standesherrschaft Hohenlohe-Oehringen war zweistufig; den bis zu 10 Revierverwaltungen war eine allgemeine Verwaltung mit Sitz in Öhringen vorangestellt. Kurz nach 1806 wird ein "Oberforstamt Öhringen" als übergeordnete Instanz nachweisbar, für die sich auch die Bezeichnung "Fürstliche Forstverwaltung Öhringen" findet. 1850 wurde diese eigenständige Behörde aufgelöst und durch einen Forstreferenten in der Domänenkanzlei ersetzt.
1. Allgemeines; 2. Personalwesen; 3. Waldbeschreibung, Grundeigentum und dessen Verwaltung; 4. Forsteinrichtung; 5. Verwertung der Forstprodukte und deren Verrechnung; 6. Wege, Holzabfuhr, Stege und Brücken; 7. Forstschutz und Forstpolizei; 8. Fischerei; 9. Jagdwesen; 10. Akten der Revierverwaltung Michelbach; 11. Akten der Revierverwaltung Untersteinbach.
1. Vorwort: Wie in anderen hohenlohischen Standesherrschaften war in Hohenlohe-Oehringen die Forstverwaltung eng mit der Domänenkanzlei verzahnt. Die Verzahnung war zeitweise so eng, dass eine eigenständige Forstverwaltung fraglich war. In der Standesherrschaft Hohenlohe-Oehringen war die Forstverwaltung zweistufig. Den bis zu 10 Revierverwaltungen war eine allgemeine Verwaltung mit Sitz in Öhringen vorangestellt. Kurz nach 1806 wird ein "Oberforstamt Öhringen" als übergeordnete Instanz nachweisbar, für die sich auch die Bezeichnung "Fürstliche Forstverwaltung Öhringen" findet. 1850 wurde sie als eigenständige Verwaltungseinheit aufgelöst und durch einen Forstreferenten in der Domänenkanzlei ersetzt. Damit war die Forstaufsicht in die allgemeine Verwaltung eingegliedert und verlor ihre Selbständigkeit. Die Revierverwaltungen blieben aber bestehen. Die Aufgabe des ersten Forstreferenten in der Domänenkanzlei übernahm der ehemalige Revierförster Gantz von Weißbach. Er erhielt weiterhin die Verantwortung für eine Revierverwaltung aufgetragen, nämlich für die von Michelbach. Sein Büro war in der Domänenkanzlei, wohin auch die alte forstamtliche Registratur verbracht wurde. Die seither gebildeten Akten entstanden im Geschäftsgang der Domänenkanzlei und sind kaum von Akten der Domänenkanzlei zu unterscheiden. Das Kriterium des Inhaltes (Forst und Jagd) greift nicht, da hierzu auch Akten der Domänenkanzlei entstanden. Einem Registraturverzeichnis von um 1900 ist zu entnehmen, dass damals eine eigene Gruppe von Akten zu Forst und Jagd in der "Registratur der Forstkanzlei" verwahrt wurde (das darüber in der Domänenkanzlei angefertigte Aktenverzeichnis liegt in Bü 6 vor). Sie war demnach eine Untereinheit der Domänenkanzlei geworden. Wegen des sehr engen Zusammenwirkens von Forstverwaltung und Domänenkanzlei sind faktisch Akten der Domänenkanzlei in Sachen Forst und Jagd kaum von denen der Forstverwaltung zu unterscheiden. Dementsprechend wurde auf eine strikte Provenienzertrennung (auch wenn sie in Einzelfällen möglich war) verzichtet und sind beide Provenienzen im vorliegenden Bestand vereinigt. Ein bisheriger provisorischer Bestand "Domänenkanzlei betr. Forstverwaltung" wurde daher aufgelöst und in den vorliegenden Bestand integriert. Mit dem Kriegsende 1945 wurde für die Forstverwaltung eine Zäsur gesetzt. Später begonnene und geführte Unterlagen befinden sich - soweit schon im Archiv - im Bestand Oe 124 "Forstverwaltung nach 1945". Parallel zu benutzen sind die Unterlagen der Domänenkanzlei Öhringen in den drei relevanten Beständen sowie auch das Partikulararchiv Öhringen. In diesen Beständen können sich weitere Akten der Forstverwaltung befinden. Die Unterlagen wurden im Zusammenhang mit der Bearbeitung der noch unerschlossenen Akten des Archivs Öhringen nach 1806 seit dem Jahr 2000 durch den Unterzeichnenden unter Mitwirkung von Praktikanten und anderen Hilfskräften erschlossen. 2005 wurde der Bestand formiert und die Arbeiten weitgehend abgeschlossen. Der vorliegende Bestand erhielt die Bezeichnung "Oe 123 Forstverwaltung bis 1945". Er umfasst 683 Bü in 9,6 lfd. m. Die Laufzeit reicht - mit einigen Vorakten - von 1806 bis 1945. Neuenstein, im Januar 2006 Dr. Schiffer
2. Hinweis: Im vorliegenden Online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt benutzbar sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im Februar 2006 Dr. Schiffer
683 Bü (9,60 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ