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Einzelakten des Emeritenhauses bis 1821 (Bestand)
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Diözesanarchiv Würzburg (Archivtektonik) >> 01. Bistum Würzburg bis 1821 >> 01.03 Geistliche Regierung
1692–1818
1. Behördengeschichte
Ein Emeritenhaus („Domus emeritorum“) war ein Versorgungshaus, in dem durch Alter oder Krankheit dienstunfähig gewordene Geistliche ihren Lebensabend verbringen und ihr Auskommen finden konnten. Als 1654 durch Fürstbischof Johann Philipp I. von Schönborn (reg. 1642–1673) die Bartholomäer zur Priesterbildung nach Würzburg berufen worden waren, wurde dem Institut 1661 auch ein Emeritenhaus für altersschwache und kranke und damit dienstunfähige Priester des Instituts angeschlossen. Zur Altersversorgung der nicht den Bartholomäern zugehörigen Geistlichen genehmigte Fürstbischof Johann Gottfried II. von Guttenberg (reg. 1684–1698) auf Bitten des Pfarrklerus (der gesamten „extra Institutum Communistarum dermahlen Bestehenden Land-Clerisey“) im Jahr 1684 die Stiftung und Errichtung eines Emeritenhauses in Würzburg auf dem Anwesen bei der sogenannten Finsteren Kapelle (auch Liebfrauenkapelle „Zur goldenen Pforte“ genannt) in der Lochgasse (heute Spiegelstraße). Die Durchführung des Bauprojekts übertrug der Fürstbischof dem damaligen Dompfarrer Thomas Höflich, den er auch zum Direktor des Emeritenhauses ernannte. Der Baubeginn der als „Collegium ad auream Portam“ bezeichneten Versorgungseinrichtung mit Kapelle erfolgte 1687 (Grundsteinlegung am 7. März 1687); der Rohbau stand bis Ende 1687; der Innenausbau zog sich bis 1694 hin. Den ersten Gottesdienst in der neuen Kapelle konnte Dompfarrer Höflich am 1. Juli 1689 feiern. Die Finanzierung des Emeritenhauses sowie der Aufbau eines Stiftungsvermögens erfolgte vor allem durch freiwillige Spenden des diözesanen Seelsorgeklerus. Zudem vermachte Fürstbischof von Guttenberg dem Emeritenfonds 1694 testamentarisch den zwölften Teil seines Vermögens. In der Folgezeit erhöhte sich der Kapitalstock der Stiftung zwar primär durch weitere Vermächtnisse von Priestern, die Aufnahme von Emeriten und deren stiftungsmäßige Verpflegung verzögerte sich allerdings aufgrund zu geringer Finanzmittel des Stiftungsfonds bis zum Jahr 1709. Da nur diejenigen Geistlichen Anspruch auf Aufnahme hatten, die vorher entsprechende Zustiftungen geleistet hatten bzw. die geforderten Verpflegungskosten aufbringen konnten, wurden alte und kranke Priester auch weiterhin zur dauerhaften Versorgung in das Juliusspital aufgenommen. 1709 wurde Johann Kaspar Zirkel zum Dompfarrer und Direktor des Emeritenhauses ernannt.
Aufgrund der Enge des Gebäudes erfolgte bereits 1713 die Verlegung des Emeritenhauses in Teile des 1690/91 erbauten ehemaligen Priesterseminargebäudes („Collegium Petro-Paulinum“) bei der Pfarrkirche St. Peter, das nach der Rückübersiedlung des Seminars an seine alte Stätte im Kilianskolleg der Universität 1704 über Jahre ungenutzt geblieben war und leer gestanden hatte. Das Emeritenhaus in der Lochgasse wurde daraufhin an das adelige Damenstift St. Anna verkauft. Für das Emeritenhaus wurde 1724 verfügt, dass nur betagte Pfarrer, nicht aber untergeordnete Kuratgeistliche Versorgungsansprüche erheben konnten.
Mit dem Umzug in das ehemalige Gebäude des Priesterseminars 1713 wurde der Pfarrer von St. Peter zum Direktor des Emeritenhauses ernannt. Als solcher hatte er mit dem Dienstpersonal die Haushaltung für die im Emeritenhaus verpflegten Priester zu führen. Eine Inkorporation der Pfarrei St. Peter mit dem Emeritenhaus erfolgte aber nicht. Da die Zahl der zu verpflegenden Emeriten nicht zu groß war, wurde im ehemaligen Seminargebäude mit der Zeit auch ein sogenanntes Korrektionshaus für zu disziplinierende Priester eingerichtet, dem der Pfarrer von St. Peter ebenfalls als Direktor vorstand und der seine Besoldung dafür von der Hofkammer erhielt. 1821 wurde das Emeritenhaus aufgelöst. In der Folgezeit erhielten emeritierte Pfarrer anstatt der Verpflegung im Emeritenhaus eine jährliche Pension.
2. Überlieferung
Der Bestand „Einzelakten der Emeritenhauses bis 1821“ umfasst derzeit acht Verzeichnungseinheiten in einem Archivkarton (0,15 lfd. Meter). Die Überlieferung beinhaltet insgesamt drei Rechnungen, so die Baurechnung über das unter Leitung von Dompfarrer Thomas Höflich errichtete neue Emeritenhaus von 1694 (Nr. 1), eine weitere Rechnung über die Renovierung des Gebäudes von 1706, als die Räume offenbar vorübergehend von der Kanzlei der Geistlichen Regierung genutzt wurden (Nr. 2) sowie eine Haushaltsrechnung des Emeritenhauses von 1759 (Nr. 4). Der Bestand enthält zudem Unterlagen zum Vermögensstand und Kapitalstock des Emeritenfonds (Nr. 4, 5, 7), zum Verkauf des Emeritenhauses in der Lochgasse an das adelige Damenstift St. Anna (Nr. 6) und eine historische Abhandlung über die Gründung des Emeritenhauses von Vikariatsrat Johann Michael Leinicker (Nr. 8).
Vier der acht Unterlagen (Nr. 2–4, 6) sind provenienzmäßig eher der Geistlichen Regierung bzw. dem Fiskalat zuzuordnen. Eine Ablageverfügung auf der Verzeichnungseinheit Nr. 6 dokumentiert zumindest, dass in der Registratur des Geistlichen Regierung eine Lade (Fach) mit Unterlagen des Emeritenhauses (Domus-Emeritorum-Stiftung) existierte. Dass sich die Geistliche Regierung ständig mit Finanzfragen des Emeritenhauses auseinandersetzen musste, belegen immerhin die häufigen Quellenverweise auf die noch heute existierenden Geistlichen Ratsprotokolle im von Pfarrer August Amrhein 1915 verfassten Aufsatz über das Emeritenhaus (siehe Literatur unten). Der Erhaltungszustand aller Unterlagen kann als gut bezeichnet werden. Etwaige Zugänge sind aufgrund der weiteren Erschließungsarbeiten zwar möglich, aber wenig wahrscheinlich.
3. Bestandsbearbeitung
Die Bestandsbildung erfolgte aus Verzeichnungseinheiten des bisherigen Bestandes „Klerus-Vereine“. Darin befanden sich die Unterlagen des Emeritenhauses vermischt mit denen des Pensions-Unterstützungsvereins für emeritierte Priester im Bistum Würzburg, einem unter dem Protektorat des Bischofs von Würzburg ab 1867 bestehenden und unabhängig von dem Emeritenhaus agierenden Verein. Da es sich bei der Überlieferung des genannten Unterstützungsvereins ausschließlich um gedruckte Amtsveröffentlichungen handelte, wurde dieser Bestand aufgelöst und das Druckgut des Pensions-Unterstützungsvereins für emeritierte Priester der Sachdokumentation des Diözesanarchivs zugeordnet. Zu welchem Zeitpunkt die Unterlagen des Emeritenhauses im Bestand „Klerus-Vereine“ formiert wurden, ist nicht bekannt. Ursprünglich beinhaltete der Bestand „Klerus-Vereine“ auch die Überlieferung der Emeritenanstalt 1843–1945. Mit der Neuverzeichnung 2018 wurden diese Unterlagen ausgegliedert und der Bestand „Einzelakten der Emeritenanstalt 1843–1945“ gebildet. Die Unterlagen bis zur Neuorganisation des Bistums Würzburg und der Aufhebung des Emeritenhauses wurden im Bestand „Einzelakten des Emeritenhauses bis 1821“ zusammengefasst.
Die Verzeichnisarbeiten erfolgten im Zuge des Projekts zur Onlinestellung archivischer Findmittel im Archivportal-D im Oktober 2018. Nach der Reinigung, archivgerechten Verpackung und Neuordnung konnten die Titelbildungen nach heutigen Standards vorgenommen werden. Der Umfang einer Verzeichnungseinheit wurde dabei grundsätzlich – abhängig von der Archivalienart – ohne etwaige Aktenumschläge in Folio oder Blatt angegeben. Eine darüber hinaus gehende Anzahl an losen, gehefteten oder gefalteten Dokumenten wurde entweder als Faszikel (mehrere Einzelblätter) oder, bei einer umfangreicheren Einheit, als Konvolut (Aktenpaket) bezeichnet. Zudem kann der Umfang in Band, Heft oder Mappe angegeben werden. Prinzipiell erschließt sich die tatsächliche Materialmenge über die Rückenstärke (Aktendicke in Zentimeter) der Einheit. Diese ist in runden Klammern ( ) festgehalten. Wurden bei der Verzeichnung Angaben wie Datierung, Orte oder Personen von den Bearbeitern über inhaltliche Hinweise in den Akten oder über weiterführende Hilfsmittel und Literatur erschlossen, so sind diese mit eckigen Klammern [ ] gekennzeichnet. Dazu abweichende Daten älterer Anlagen (z. B. Abschriften) sind im Feld Datierung-Findbuch in runden Klammern ( ) angegeben, ohne dass sie bei der Kernlaufzeit miterfasst wurden.
4. Benutzung
Der Bestand ist uneingeschränkt zugänglich.
5. Sachverwandte Bestände
- Protokolle der Geistlichen Regierung 1778–1803
- Einzelakten der Emeritenanstalt 1843–1945
6. Zitierempfehlung
Diözesanarchiv Würzburg (DAW), Einzelakten des Emeritenhauses bis 1821, Nr. ...
7. Literatur (in Auswahl)
- August Amrhein, Das domus emeritorum der Diözese Würzburg, in: Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 57 (1915), S. 1–51.
- Andreas Müller, Die geistliche Emeriten-Stiftung zu Würzburg, in: Archiv des historischen Vereins für den Untermainkreis 1 (1833), Heft 3, S. 79–89.
- Winfried Romberg, Die Würzburger Bischöfe von 1617 bis 1684 (Germania Sacra, 3. Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz, Das Bistum Würzburg 7), Berlin, New York 2011.
- Winfried Romberg, Die Würzburger Bischöfe von 1684 bis 1746 (Germania Sacra, 3. Folge 8: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz, Das Bistum Würzburg 8), Berlin, New York 2014.
Stand: Dezember 2021
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.