Revers des Wolf Daniel von Boyneburg als Bevollmächtigter des Mainzer Erzbischofs Lothar Franz von Schönborn sowie der Familie Schönborn über die ihm vom Abt des Klosters Fulda Adolf [von Dalberg] laut dessen im Wortlaut inserierter Urkunde vom selben Tag verliehenen Lehen: Einen Freihof und das sogenannte Schöltengut zu Schweinbach mit allen. Zugehörungen und Rechten. Diese Güter, bisher freies Eigengut, hatte Wolf Philipp von Schrottenberg dem Kloster zu Lehen aufgetragen, nachdem er seinen Anteil am halben Dorf Platz, bisher fuldisches Lehen, mit Zustimmung des Abtes dem Juliusspital als freies Eigen verkauft hatte. Die Lehen in Schweinbach hat dann Lothar Franz namens der Familie Schönborn von ihm gekauft.