Balthas Gryner von Nabern gelobt nach seiner Wiederaufnahme ins Land, aus dem er wegen seiner Teilnahme am Bauernaufstand geflohen war, zum wiederholten Male, sich stets als treuer und gehorsamer Untertan zu erweisen, jede Meuterei, von der er erfährt, ob sie gegen den König, dessen Regenten oder gegen die Ober- und Ehrbarkeit gerichtet ist, sofort anzuzeigen und sich stets der Partei der Ober- und Ehrbarkeit anzuschließen. Außerdem verspricht er, künftig alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden und seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben. Er stellt ferner seinen Vater als Bürgen, der sich verpflichtet, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn das nicht geschehe, 50 fl zu bezahlen. Bürge: sein Vater Hans Greyner von Nabern.