Herzog Philipp Wilhelm überträgt den ihm heimgefallenen Bürgerhof dem Jesuiten-Collegium zu Düsseldorf in Anerkennung der Verdienste und treuen Anhänglichkeit desselben pfand- und unberechneterweise, ohne Lehnsverpflichtung, doch mit der Bedingung, dass letzteres die vom Grafen von Falckenstein auf denselben aufgenommenen 2000 Reichstaler den Kreditoren erstatte, sowie Steuern und andere Lasten wie herkömmlich trage, alles vorbehaltlich der landesherrlichen Einlöse mit 3800 Reichstalern. So geschehen Düsseldorff, den 7. Aprilis Ao 1678. Mit Unterschrift und aufgedrücktem Siegel des Herzogs. Entsprechender Revers des Rektors Petrus Herwartz und des Collegiums. D. wie vor. (Die Quittungen über die geschehene Zahlung der 2000 Taler mit je 1000 Talern an die qualifizierten Erben, d. d. 26. April und 2. Mai 1678, siehe in den Akten.)