Quittung des Herzogs Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg, in der er bezeugt, dass Fürstbischof Franz von Waldeck, das Domkapitel Münster sowie die Ritterschaft und Landschaft des Stifts Münster eine Abschlagszahlung in Höhe von 4.832 Goldgulden aus einer älteren Schuldverschreibung, lautend auf eine Hauptsumme in Höhe von 9.832 Goldgulden, die man aufgenommen hatte, bezahlt habe, so dass eine Restschuld in Höhe von 5.000 Goldgulden bestehe. Siegelankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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