Landgraf Ludwig von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, befreit auf Fürbitte seiner Frau Hedwig, geb. Herzogin von Württemberg, für Katharina von Langenbach, genannt Sassenroth, Äbtissin, und den Konvent des Klosters Gnadenthal sowie auf Bitte des Klosters selber, solange die Äbtissin am Leben ist und im Kloster bleibt, da sie und der Konvent sich zu seiner wahren christlichen Religion vom Papsttum abgewendet haben und reformieren haben lassen, das Kloster von aller Reichs- und Türkenschatzung und Kontribution, mit der seine Lande und Leute etwa belegt werden, für deren Hof Igstadt, jedoch vorbehaltlich der Schatzung von den Pächten und Zinsen, die andern aus dem Hof fallen. - Unterschrift und unten aufgedrücktes Sekretsiegel des Ausstellers.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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