Johan Lynus, Bürger zu Soest, verkauft dem ”vesten” Johan Knypping, dem Johan Hundelinckhues und dem Johan Nüseken, Kirchmeistern zu Dinker (”Dincker”), zu Nutzen der Kirchen St. Otmar zu Dinker (für einen bereits erhaltenen Geldbetrag) eine jährliche Erbrente von 2 Mark Soester Währung von seiner Heuwiese (”plas houwasses“), gelegen hinter der ”Westerhoveschen Wysch“, die z. Zt. Theyman Westerhoff besitzt. Die Wiese ist bereits mit 1 Mark zugunsten der Kirche belastet. Die Rente (von 2 Mark) soll den Kirchmeistern jährlich auf Michaelis in Dinker bezahlt werden und nicht vor 12 Jahren ablösbar sein. Danach kann sie bei vorheriger halbjähriger Kündigung jeweils zu Michaelis für 36 Mark Soester Währung zurückgekauft werden. Siegelankündigung des weltlichen Richters zu Soest, Berthrum Meyberch. Zeugen: Jorgen Dreses und Bernhard van Staden, beide Bürger zu Soest.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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