Maria Jakobe, Äbtissin, Priorin und Konvent des löblichen adeligen Gotteshauses Wald beurkunden, dass sie mit Konsens des Herrn Emmanuel, Abt des königlichen eximierten Stifts und Münsters Salem, ihres gnädigen Herrn Visitator und Superior, des hochwürdigen, zum Nutzen und zur Wohlfahrt ihres Klosters der Maria Anna Katharina Egenrothin, der wohlehrwürdigen edlen in Gott geistlichen Frau, Priorin, und dem Konvent des Gotteshauses St. Maria zu den Engeln in der Reichsstadt Pfullendorf ihres Klosters eigene Behausung in Pfullendorf an der Kirchmauer einerseits, andererseits an der Gasse, drittens am Rathaus, viertens an obigem Kloster St. Maria zu den Engeln stehend, verkauft haben mit allen Privilegien und Exemtionen, wie sie diese bisher besessen haben. Dazu gab der löbliche Magistrat der Reichsstadt Pfullendorf seinen Konsens, wie der zuvor beim Verkauf aufgerichtete Rezess und das anhangende Siegel sowie die Mitausfertigung zeigen. Die Behausung ist frei, ledig, unverkümmert und rechtes Eigen außer der jährlich auf das Rathaus zu Pfullendorf gehenden sogenannten Steuer und dessen, was in Dokumenten und durch die Gewohnheit vielleicht festgelegt ist. Es wurde vorbehalten, dass Priorin und Konvent verpflichtet sind, ihnen, ihrem Kloster und ihren Nachkommen bei Friedens- und Kriegszeiten Unterschlupf und Wohnung zu gewähren, soweit die Geräumigkeit des Klosters dies zulässt, ohne dass dadurch Unbilligkeiten entstehen. Priorin und Konvent des Klosters Maria zu den Engeln haben dafür 700 Gulden Landeswährung, 1 Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer, bezahlt. Sie übergeben alle brieflichen Dokumente über dieses Haus St. Maria zu den Engeln, verzichten auf alle Ansprüche, verpflichten sich zur Bürgschaft und setzen dafür ihre Güter und Gefälle zum Pfand ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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