Das Stadtgericht zu Nürnberg beurkundet auf Zeugnis seiner Schöffen Balthasar Rumels und Christoph Schürstabs hin, dass Wolf Ketzel, Bürger zu Nürnberg, vor den genannten Schöffen und Georg Hal, Gerichtsschreiber, gegenüber Georg Geuder, als Bevollmächtigter des Rates, den Empfang von 450 fl. bar und einer Verschreibung des Rates über 3000 fl. und 5% Verzinsung als Kaufpreis für seinen dem Rat verkauften dritten Teil von Schloss und Städtlein Gräfenberg (abzüglich der von dem Letzteren gemachten Aufwendungen) bestätigt hat.

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Staatsarchiv Nürnberg
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