Kaiser Ludwig IV. bevollmächtigt die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht, das Dorf Richen um die gleiche Pfandsumme von dem bisherigen Pfandinhaber zu lösen und diesen Betrag auf die Stadt Sinsheim zu schlagen unter der Bedingung, dass beide Pfänder nur zusammen ausgelöst werden können

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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