Der Notar Gregorius Kebisch, Kleriker des Bistums Speyer, stellt auf Bitten Dietrichs, Graf zu Manderscheid, Herr zu Schleiden und von Kuno, Junggraf [von Manderscheid], Graf zu Blankenheim, in Gegenwart der beiden Zeugen Johannes von Wittlich und Peter von Regenßberg, Kleriker des Erzbistums Trier und cancellien schriber Erzbischof Johanns von Trier, ein instrument über die Streitigkeiten zwischen den gen. Grafen von Manderscheid und Gräfin Maria von Virneburg, Frau zu Kronenburg aus: die Grafen von Manderscheid ließen durch Johann von Morsheim dem Erzbischof vorbringen, daß sie diesen wegen des Vertrags und abscheits, der durch Herzog Wilhelm von Jülich und zu Berg, Graf zu Ravensberg und Herr zu Heinsberg, zwischen ihnen und Gräfin Maria zustande kam, um erkentniss an gingen, wie die finale quitancie der Gräfin Maria aussehen sollte. Dazu kamen noch die Forderungen des Junggrafen Kuno über 200 Gulden und über die Öffnung des Schlosses Kronenburg. Wegen des Streitpunkts finale quitancie übergab der Erzbischof seine erkentniss in besiegelter Form den Parteien und wies sie an, auf den heutigen Tag im Hof von Sankt Florin zu Koblenz zur Weiterverhandlung zu erscheinen. Dort wurden die Forderungen auf die 200 Gulden und auf Öffnung zu Kronenburg gegen die Gräfin Maria gestellt, die aber zur furflucht einen zedel eyner vermeynten unformlichen appellacie vorbrachte. Darauf beschied der Erzbischof die Parteien auf den Nachmittag, doch ließ die Gräfin keine Stellungnahme (antwurt) erkennen. Darauf erklärte der Erzbischof, nicht weiter helfen zu können oder zu wollen. Die Grafen von Manderscheid legten daher vor dem Erzbischof, dem Notar und dem Umstand Protest ein und verwiesen darauf, daß sie die erkentniss des Erzbischofs und den gen. Vertrag befolgt hätten, während die Gräfin ohne Antwort abgescheiden wäre. Ausf. Perg., Not.-Instr. - Signet - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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