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Nachdem Jörg Schreyer zu Westheim vor kurzem von Hans Feyerabend und Konrad Weynmar, beide Bürger zu Schwäbisch Hall und geordnete Vormünder der Clara, Seitz Segers Witwe, und deren Kinder, ein nach Anstößern näher bezeichnetes halbes Tagwerk Wiesen gekauft hat, verschreibt er hierfür der genannten Stadt eine jeweils auf Martini fällige Herrengülte von 2 h jährlich und akzeptiert als Laudemium für jeden Besitzwechsel je eine Maß Wein. Für den Fall säumiger Gültzahlung räumt er der Stadt auch namens seiner Erben Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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