Anspruch auf 41 Morgen Ackerland bei Quadrath (Erzstift Köln, Amt Königsdorf; Kr. Bergheim). Adolf von Hall der Ältere und seine Frau Amalia von Harff nahmen 1561 und 1562 je 300 Goldgulden vom Kölner Bürgermeister Hermann Sudermann für eine jährliche Rente von 13 Maltern Roggen und 15 Goldgulden auf. Zum Pfand setzten sie 40 Morgen Ackerland bei Quadrath ein. Bei der Erbteilung nach Amalias Tod fiel das verpfändete Land Adolf von Hall dem Jüngeren zu. Wegen nicht gezahlter Renten erlangten Sudermanns Erben die gerichtliche Immission. 1576 einigten sich Adolf von Hall der Jüngere und der Appellant, daß Weinand von Frentz für die Erlegung der 600 Goldgulden 30 Morgen des verpfändeten Landes als Nutzungspfand (antichresis) erhalten sollte. Die aufgelaufenen Renten bezahlte Adolph von Frentz der Ältere und erhielt dafür die Pfandverschreibung von Hilbrand Sudermann. 1577 kaufte Weinand von Frentz weitere 11 Morgen von Adolf von Hall. Die Äbtissin behauptet, das Land sei ihr verpfändet und sie sei 1582 immittiert worden. Der Appellant hält entgegen, die Pfandverschreibung für die Äbtissin sei von Adolfs Bruder Herbert von Hall ausgestellt, der nie Rechte an dem Land besessen habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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