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Vor dem Straßburger Hofgericht überläßt Heinczs, genannt Wasicher aus Straßburg, seinem Neffen Walter Wasicher, mit Zustimmung dessen Vaters, Walter Wasicher, genannte Güter und Gülten zu Sand und Willstätt, sowie zu Hundsfeld schenkungsweise.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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