Graf Heinrich zu Stolberg und Wernigerode bekundet, dass Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz ihn als Rat und Diener angenommen hat, nachdem dieser im Zuge der Eheberedung Heinrichs mit der Gräfin Elisabeth von Württemberg und Mömpelgard die Herrschaft Kirchheim, Stauf und Dannenfels, die sie wittumsweise innehat, in Schirm genommen hatte. Graf Heinrich versichert, dass er Kurfürst Friedrich, und nach seinem Tode seinem Sohn Philipp, auf ihr Ersuchen nach bestem Vermögen dienen und wohlgerüstet in eigener Person aufwarten will. Heinrich nimmt vom Dienst die Fürsten und Edlen aus, denen er mit Lehen und andersweitig verpflichtet und verbunden ist, namentlich die Kurfürsten Erzbischof Adolf II. von Mainz, Herzog Ernst von Sachsen und Markgraf Albrecht III. von Brandenburg, sowie die Herzöge Wilhelm III. und Albrecht von Sachsen, Herzog Friedrich II. von Braunschweig[-Lüneburg], Bischof Gebhard von Halberstadt, Graf Heinrich von Schwarzburg[-Sondershausen?] und die Grafen Johann und Ernst zu Hohnstein (Honstein). Der Pfalzgraf hat dabei versprochen, den Aussteller nicht mit seinen unbedeutenden Geschäften zu beschweren, sondern ihn nur bei "merglich fursten krieg" oder anderen bedeutsamen Anliegen zum Dienst heranzuziehen. Kann Graf Heinrich redlicher Ursachen halber nicht persönlich aufwarten, soll er ersatzweise einen wohlgerüsteten Hauptmann schicken. Die Kosten für Herberge und Zehrung für die ersten beiden Nächte einer Reise zu einem anbefohlenen Zielort soll Graf Heinrich für sich und die Seinen übernehmen, für weitere vom Pfalzgrafen kompensiert werden, der ihm im Dienst auch Mahl, Nägel und Eisen wie seinen anderen Dienern stellen soll. Reisiger Schaden soll bei einer Summe über 200 Gulden zwischen Aussteller und Pfalzgraf gütlich gekehrt werden, bei diesbezüglichen Irrungen wollen sie den Entscheid über Schadensersatz dem kurpfälzischen Hofmeister, Marschall und dem befehlshabenden Hauptmann anheimstellen. Diese Verpflichtung soll für 12 Jahre nach Ausstellung der Urkunde gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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