Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Hans Garnschrag bis auf Widerruf in seinen Schirm genommen hat. Der Aussteller weist seine Amtleute und Untertanen an, Hans mitsamt Habe in seinen Landen sicher wandeln zu lassen und ihm bei Bedarf das Geleit zu versichern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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