Bericht des Forstamts Neuenstadt über den Ort Eschenau, was es nämlich für eine Beschaffenheit mit dem Jagddistrikt, der fürstlichen Obrigkeit der Bestrafung der Forstverbrechen und der Jurisdiktions habe, und wie das Mitjagen zu Eschenau zwar den ehemaligen Inhabern des Orts von Gemmingen und von Moser je und je aus Gnaden und auf Widerruf vergönnt worden hingegen für die letzten Inhaber von Killingen nirgends keine neuerliche Konzession zu finden sei (Eschenau)

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...